Wichtiger Hinweis bei der Anwendung von medizinischem Sauerstoff und Sauerstoffgeräten:
In der gesamten Wohnung besteht absolutes Rauchverbot * .
Dies gilt insbesondere bei der Anwendung von Flüssigsauerstoff!
Die Bedienung eines Sauerstoffgerätes ist nur eingewiesenen Personen gestattet. Auf Wunsch können Sie bei uns eine entsprechende Einweisung erhalten. Für Personen die bei der Erstlieferung anwesend sind ist die Einweisung kostenlos.
Nachschulungen insbesondere von Pflegekräften führen wir gegen einen Unkostenbeitrag durch. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Die Geräte sind je nach Kostenträger Eigentum von uns oder der Krankenkasse. Wenden Sie sich für Rückholungen immer an uns.
Wir holen verbliebene Geräte ab und melden der Krankenkasse
die ordnungsgemäße Einlagerung. Insbesondere bei Sauerstoffflaschen achten Sie darauf das es nicht zu Verwechslungen kommt, da fremde Flaschen von uns leider nicht
akzeptiert werden können.
Unsere Sauerstoffflaschen sind mit Aufklebern der Westfalen AG ( Flaschenprägung WAG oder WESTFALEN ) gekennzeichnet. Flaschen welche nicht zurückgegeben werden, müßen dem Kunden leider berechnet werden.
Wissenswertes zu Rauchverbot bei Sauerstoffgeräten :
Sauerstoffflaschen stehen unter sehr hohen Druck !
Tritt Sauerstoff aus kann es bei Anwesenheit von Kohlenwasserstoffverbindungen und / oder Feuer
zu Verpuffungen oder gar Explosionen kommen.
Da man Sauerstoff werder sehen noch riechen kann,
ist wenistens ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zum
Gerät einzuhalten.
Bei Sauerstoffkonzentratoren wird die Raumluft angesaugt und
konzentriert. Das Gerät nimmt sämtlichen Rauch und Gerüche
aus der gesamten Wohnung auf wenn es sich im Betrieb befindet.
Da ein Sauerstoffkonzentrator nicht abhusten kann, verstopfen
unweigerlich die Molekularsiebe und das Gerät selbst bekommt
keine Luft mehr. Für Schäden durch Nikotin muß regelmäßig
der Patient aufkommen.
Deshalb achten Sie peinlichst auf das Rauchverbot.
Bei Flüssigsauerstoff entweicht systembedingt ständig eine geringe Menge Sauerstoff mit der verbundenen Brand- und Explosionsgefahr.
Sauerstoff ist schwerer als Luft ist und kann
sich in tiefergelegenen Gebäudeteilen ( Keller ) anreichern.
Auch hier gilt absolutes Rauchverbot.
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