Patienteninformation:

Sauerstoff med. ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel!

Beachten Sie bitte, dass wir ohne Vertagsärztliche Verordnung keinen Sauerstoff  zu Lasten der ges. Krankenkassen abgeben dürfen.

Für Privatversicherte und Selbstzahler ist auch eine Verordnung durch

einen Heilpraktiker zulässig.

Fachkreise beliefern wir gegen Vorlage der beruflichen Zulassung oder des Institutionskennzeichens.

 

Ablauf einer Versorgung:


Gegen Vorlage eines Kassenrezeptes wird umgehend die Kostenübernahme mit der Kasse geklärt. In dringenden Notfällen liefern wir sofort eine Notversorgung.
Ist die medizinische Notwendigkeit unklar, erfolgt eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dies kann einige Woche dauern. Eine Interimsversorgung kann in diesem Falle nur auf Privatrechnung erfolgen. Bitte beachten Sie das wir lediglich das Lager für die Kassen führen. Eine Kostenübernahme kann nur die Krankenkasse aussprechen!

Wenden Sie sich bei allen Fragen oder Rezepten direkt an uns! Wir kennen die richtigen Ansprechpartner bei den Krankenkassen und können so teilweise sofort eine telefonische Zusage erreichen! Oftmals haben Sie sonst keinen Einfluß von wem Sie später versorgt werden.

Aus unserer Sicht sind die meisten Sanitätshäuser mit der O2 Versorgung überfordert.

- Haben Sie schon einmal ein Sanitätshaus um 21:00 Uhr erreicht??? -