
Informationen für Ärzte:
Für Hilfsmittel gibt es keine Budgetierungen und keine Richtgrößen.
Hilfsmittel können nach wie vor zu Lasten der GKV verordnet werden,
Richtgrößen, die für Wirtschaftlichkeitsprüfungen heranzuziehen sind, werden für Hilfsmittel nicht festgelegt.
Bei Hilfsmitteln besteht grundsätzlich keine Gefahr von Ausgleichzahlungen an die Kassenärztliche Vereinigungen.
Bitte beachten ! Sauerstoffflaschen gelten als Arzneimittel und werden Ihrem Budget zugerechnet.
Nachfolgend eine Musterverordnung.
Ablauf einer Versorgung:
- Rezept ausstellen
-
Per Fax vorab an 040/55603029 senden (Tel. des Patienten auf Extrablatt nicht vergessen)
-
Wir holen schnellstmöglich die Genehmigung der Krankenkasse ein.
-
Wir versorgen i.d.R. innerhalb von 24h nach Verordnung (im Notfall innerhalb von max. 2h)
-
Senden Sie uns das Originalrezept oder händigen Sie es dem Parienten aus.
- Wenn Sie eine Blutgasanalyse benötigen um eine Indikation nachzuweisen , können wir diese Untersuchung als Konsilarleistung gegen Privatrechnung anbieten.
auch beim Patienten vor Ort !
